
Willkommen!
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie gerne bei all Ihren betrieblichen und steuerlichen Fragestellungen, Steuererklärungen, laufender Buchhaltung und Lohnverrechnung, der Kommunikation mit Behörden, usw.
Individuelle Beratung, hoher Qualitätsanspruch und transparente Kommunikation sind wichtiger Bestandteil einer guten Zusammenarbeit. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe, das Ernstnehmen der Anliegen, Fragen und Sorgen meiner Klienten – weil nur so können wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten!
Durch vorwiegend digitale Kommunikation können wir zeitnah und ortsunabhängig gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Besprechungen können auch gerne online stattfinden, dadurch können wir ortsunabhängig miteinander bestmöglich kommunizieren.
Mir ist wichtig, dass jeder Klient – unabhängig von seiner Unternehmensgröße und seinem Wissensstand – versteht, warum welche Zahlen in seiner Steuererklärung stehen. Ich nehme mir gerne Zeit, die komplexen Sachverhalte einfach zu erklären. Jeder Klient soll sich gut beraten und verstanden wissen und dabei selbst ein gutes Gefühl haben.
Egal ob mir ein Klient die vielzitierte Schuhschachtel mit Belegen vorbeibringt oder ob der Klient möglichst viel selbst erledigen möchte – wir finden für jeden den besten Beratungsansatz. Und damit ich meine Klienten bestmöglich unterstützen kann, stelle ich gerne viele Vorlagen zur Verfügung, zB. für Fahrtenbuch, Dienstverträge oder Musterrechnungen.
Egal welche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Frage Sie haben – in einem kostenlosen Erstgespräch können wir für jedes Problem einen passenden Lösungsansatz finden!
Steuer-News
Je nach Beginn einer Blockzeitvariante der Altersteilzeit wird ab dem 1.1.2024 der Kostenersatz durch das AMS in Jahresstufen, abhängig vom Beginn der Altersteilzeit, reduziert werden und entfällt ab 1.1.2029 gänzlich.
Um die hohe Inflation abzumildern, werden auch 2024 die Progressionsstufen sowie bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit von der Inflationsrate angehoben.
Österreichische Arbeitgeber können künftig mit ihren deutschen Grenzgänger-Dienstnehmern Homeoffice-Vereinbarungen treffen, ohne deren Status als Grenzgänger zu gefährden. Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde dazu mit Wirkung vom 1.1.2024 angepasst.
2024 bringt grundlegende Erweiterungen der Spendenabsetzbarkeit und Neuerungen zur Gemeinnützigkeit.
Auch in Österreich häufen sich Katastrophenschäden in Form von Hochwasser und Erdrutschungen. Betroffene können steuerliche Erleichterungen geltend machen und damit eine finanzielle Notlage abfedern.