Willkommen!
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie gerne bei all Ihren betrieblichen und steuerlichen Fragestellungen, Steuererklärungen, laufender Buchhaltung und Lohnverrechnung, der Kommunikation mit Behörden, usw.
Individuelle Beratung, hoher Qualitätsanspruch und transparente Kommunikation sind wichtiger Bestandteil einer guten Zusammenarbeit. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe, das Ernstnehmen der Anliegen, Fragen und Sorgen meiner Klienten – weil nur so können wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten!
Durch vorwiegend digitale Kommunikation können wir zeitnah und ortsunabhängig gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Besprechungen können auch gerne online stattfinden, dadurch können wir ortsunabhängig miteinander bestmöglich kommunizieren.
Mir ist wichtig, dass jeder Klient – unabhängig von seiner Unternehmensgröße und seinem Wissensstand – versteht, warum welche Zahlen in seiner Steuererklärung stehen. Ich nehme mir gerne Zeit, die komplexen Sachverhalte einfach zu erklären. Jeder Klient soll sich gut beraten und verstanden wissen und dabei selbst ein gutes Gefühl haben.
Egal ob mir ein Klient die vielzitierte Schuhschachtel mit Belegen vorbeibringt oder ob der Klient möglichst viel selbst erledigen möchte – wir finden für jeden den besten Beratungsansatz. Und damit ich meine Klienten bestmöglich unterstützen kann, stelle ich gerne viele Vorlagen zur Verfügung, zB. für Fahrtenbuch, Dienstverträge oder Musterrechnungen.
Egal welche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Frage Sie haben – in einem kostenlosen Erstgespräch können wir für jedes Problem einen passenden Lösungsansatz finden!
Steuer-News
Trotz diverser EuGH-Judikate bestehen strenge Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann es zu empfindlichen umsatzsteuerlichen Nachversteuerungen kommen.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden.
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) präzisierte seine Rechtsprechung, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung nicht für beliebig große Grundstücke gilt. Bei zu verkaufenden Liegenschaften ist die Größe des zum Eigenheim gehörigen Grund und Bodens zu berücksichtigen.