![Steuerberaterin Buchinger Steuerberaterin Mag. Claudia Buchinger](https://www.steuer-buchinger.at/wp-content/uploads/2023/03/Titelbild.jpg)
Willkommen!
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie gerne bei all Ihren betrieblichen und steuerlichen Fragestellungen, Steuererklärungen, laufender Buchhaltung und Lohnverrechnung, der Kommunikation mit Behörden, usw.
Individuelle Beratung, hoher Qualitätsanspruch und transparente Kommunikation sind wichtiger Bestandteil einer guten Zusammenarbeit. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe, das Ernstnehmen der Anliegen, Fragen und Sorgen meiner Klienten – weil nur so können wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten!
Durch vorwiegend digitale Kommunikation können wir zeitnah und ortsunabhängig gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Besprechungen können auch gerne online stattfinden, dadurch können wir ortsunabhängig miteinander bestmöglich kommunizieren.
Mir ist wichtig, dass jeder Klient – unabhängig von seiner Unternehmensgröße und seinem Wissensstand – versteht, warum welche Zahlen in seiner Steuererklärung stehen. Ich nehme mir gerne Zeit, die komplexen Sachverhalte einfach zu erklären. Jeder Klient soll sich gut beraten und verstanden wissen und dabei selbst ein gutes Gefühl haben.
Egal ob mir ein Klient die vielzitierte Schuhschachtel mit Belegen vorbeibringt oder ob der Klient möglichst viel selbst erledigen möchte – wir finden für jeden den besten Beratungsansatz. Und damit ich meine Klienten bestmöglich unterstützen kann, stelle ich gerne viele Vorlagen zur Verfügung, zB. für Fahrtenbuch, Dienstverträge oder Musterrechnungen.
Egal welche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Frage Sie haben – in einem kostenlosen Erstgespräch können wir für jedes Problem einen passenden Lösungsansatz finden!
Steuer-News
Wird ein Firmenfahrzeug lediglich für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort privat verwendet, ist es von Bedeutung, ob das KFZ ein Spezialfahrzeug darstellt oder nicht.
Verantwortliche Organe eines Vereins haben auch allfällige Meldepflichten nach dem WiEReG zu beachten. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen kann zu massiven Nachteilen für den Verein führen.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen an einen faktischen „Machthaber“, der jedoch keine Gesellschafterstellung innehat, der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.
Das im Entwurf vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 widmet sich der Bekämpfung von Scheinrechnungen und Scheinunternehmen. Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten.
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht Neuregelung zu Entnahmen bei Personengesellschaften, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor.