Willkommen!
Als Steuerberaterin unterstütze ich Sie gerne bei all Ihren betrieblichen und steuerlichen Fragestellungen, Steuererklärungen, laufender Buchhaltung und Lohnverrechnung, der Kommunikation mit Behörden, usw.
Individuelle Beratung, hoher Qualitätsanspruch und transparente Kommunikation sind wichtiger Bestandteil einer guten Zusammenarbeit. Wichtig ist mir eine Beratung auf Augenhöhe, das Ernstnehmen der Anliegen, Fragen und Sorgen meiner Klienten – weil nur so können wir gemeinsam die beste Lösung erarbeiten!
Durch vorwiegend digitale Kommunikation können wir zeitnah und ortsunabhängig gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Besprechungen können auch gerne online stattfinden, dadurch können wir ortsunabhängig miteinander bestmöglich kommunizieren.
Mir ist wichtig, dass jeder Klient – unabhängig von seiner Unternehmensgröße und seinem Wissensstand – versteht, warum welche Zahlen in seiner Steuererklärung stehen. Ich nehme mir gerne Zeit, die komplexen Sachverhalte einfach zu erklären. Jeder Klient soll sich gut beraten und verstanden wissen und dabei selbst ein gutes Gefühl haben.
Egal ob mir ein Klient die vielzitierte Schuhschachtel mit Belegen vorbeibringt oder ob der Klient möglichst viel selbst erledigen möchte – wir finden für jeden den besten Beratungsansatz. Und damit ich meine Klienten bestmöglich unterstützen kann, stelle ich gerne viele Vorlagen zur Verfügung, zB. für Fahrtenbuch, Dienstverträge oder Musterrechnungen.
Egal welche steuerliche oder betriebswirtschaftliche Frage Sie haben – in einem kostenlosen Erstgespräch können wir für jedes Problem einen passenden Lösungsansatz finden!
Steuer-News
Das im Juli 2024 beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht neben der Kleinunternehmerbefreiung weitere Änderungen in der Umsatzsteuer vor.
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung.
Neben Bar- oder Giralgeld werden auch Gutscheine als Zahlungsmittel herangezogen. Bei der Umsatzsteuer stellt sich die Frage, ob eine Steuerpflicht bereits bei Ausgabe des Gutscheins oder erst bei dessen Einlösung eintritt.
Hochwasser und Überschwemmungen haben in zahlreichen Regionen Österreichs zu massiven Problemen für dort ansässige Unternehmen geführt. Um in Not geratene Betriebe zu entlasten, bietet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unbürokratische Soforthilfe an.
Durch die aktuelle Änderung der Sachbezugswerteverordnung wird die Erstattung der Kosten für das Aufladen von betrieblichen Elektrofahrzeugen beim Arbeitnehmer rückwirkend angepasst. Zusätzlich wird der geldwerte Vorteil im Zusammenhang mit dem Leasing von Ladeeinrichtungen geregelt.