Vermietung - Steuerberaterin Claudia Buchinger

Egal ob Sie als Privatperson eine Wohnung, einen Garagenplatz oder ein Büro vermieten – es gibt jede Menge zu beachten. Besonders kompliziert wird es, wenn Ihnen die vermietete Wohnung nicht alleine gehört.

Vermietung-Leistungen

  • Meldung des Vermietungsbeginns an das Finanzamt (Betriebseröffnung)
  • Anmeldung der Mitunternehmergemeinschaft beim Finanzamt (wenn das vermietete Objekt mehreren Personen gemeinsam gehört)
  • Prüfen der Kleinunternehmer-Regelung
  • Berechnung der jährlichen Abschreibung
  • Erstellung der Überschuss-Rechnung und der Steuererklärungen
  • Prognoserechnung und Prüfung von Liebhaberei
  • Prüfung der Kleinunternehmer-Regelung bzw Umsatzsteuerpflicht

Warum ist die Unterstützung durch einen Steuerberater sinnvoll?

Wenn eine Person ein Objekt vermietet, muss der Überschuss aus der Vermietung in einer Beilage zur Steuererklärung eingetragen werden.

Gehört das vermietete Objekt mehreren Personen gemeinsam, begründen die Eigentümer eine Mitunternehmergemeinschaft (Personengesellschaft). Dann muss die Mitunternehmergemeinschaft eine Steuernummer beantragen, die Überschuss-Rechnung erstellen und den Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter (Eigentümer) aufteilen. Klingt ganz schön kompliziert und als Laie ist es nicht einfach, hier die richtigen Formulare zu finden.

Welche Betriebsausgaben können abgesetzt werden?

Absetzung für Abnutzung, Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturrücklage, Instandhaltung, Instandsetzung – da lauern ganz schön viele steuerliche Stolperfallen.

Wie lange schreibt man was ab? Wie hoch ist der auszuscheidende Grundanteil? Dürfen Reparaturen gleich zur Gänze angesetzt werden oder müssen Sie auf mehrere Jahre verteilt werden? Ist die Reparaturrücklage eine Betriebsausgabe? Können Betriebskosten für eine leer stehende Wohnung angesetzt werden?

Gemeinsam schaffen wir den Überblick über die vielen Fragen!

Umsatzsteuer ja oder nein?

Ob eine Wohnung mit oder ohne Umsatzsteuer vermietet wird, weiß man im Idealfall schon, bevor man eine Wohnung zur Vermietung kauft. Beim Kauf der Wohnung kann zur Umsatzsteuer optiert werden. Aber wann ist das sinnvoll?

Wenn die Umsätze des Vermieters unter der Kleinunternehmergrenze liegen, dann kann die Vermietung ohne Umsatzsteuer erfolgen.

Ist der Vermieter aber mit einem Unternehmen selbstständig oder vermietet mehrere Wohnungen, dann ist die Vermietung unter Umständen Umsatzsteuerpflichtig.

Tipp: Wohnung, Büro oder Garage haben (sofern die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist) unterschiedliche Steuersätze. Daher unbedingt vor Abschluss des Mietvertrages bereits beim Steuerberater Rücksprache halten!